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Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Das Schadenersatzrecht regelt, wann ein Geschädigter Ersatz für erlittene Schäden erhält – etwa bei Verkehrsunfällen, Körperverletzungen, Behandlungsfehlern oder mangelhaften Leistungen von Vertragspartnern. Ziel ist es, den entstandenen Schaden auszugleichen. Das Gewährleistungsrecht verpflichtet zudem den Verkäufer unabhängig von einem Verschulden, für Mängel einer Sache einzustehen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen – sei es durch Reparatur oder Anpassung der Gegenleistung.

Damit Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können, müssen sie fristgerecht geltend gemacht werden: Gewährleistungsansprüche verjähren in der Regel nach zwei Jahren bei beweglichen und drei Jahren bei unbeweglichen Sachen. Schadenersatzansprüche müssen binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger eingebracht werden. Wer geschädigt wurde, sollte daher rasch handeln und rechtlichen Rat einholen.

Wir unterstützen Sie daher insbesondere bei Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Schadenersatzforderungen aus Vertragsverletzungen oder Ansprüchen aus außervertraglichen Schäden (zB Verkehrsunfälle, Produkthaftung, Arzthaftung, Wegehalterhaftung).