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Strafrecht

Für Beschuldigte ist es besonders wichtig, frühzeitig einen Verteidiger beizuziehen, um bereits im Ermittlungsverfahren die Grundlage für eine wirksame Verteidigung zu schaffen. Wird erst vor der Hauptverhandlung ein Rechtsanwalt hinzugezogen, steigt das Risiko, am Beginn des Ermittlungsverfahrens Fehler zu machen. Vor allem die erste Aussage vor der Polizei ist entscheidend und sollte gut vorbereitet sein.

Nicht vergessen werden darf, dass auch Opfer im Strafverfahren spezielle Rechte haben. Sie können ihre Schadenersatzansprüche direkt im Strafverfahren geltend machen und spart dies häufig eines zusätzlichen Zivilverfahrens.

Da Strafverfahren für alle Beteiligten belastend sind, unterstützen wir Sie in dieser sensiblen Situation gerne – sowohl als Verteidiger als auch als Vertreter von Opfern.